Beratung Betreuungsunterhalt

CHF 280

Telefonische Beratung zum Betreuungsunterhalt und der Berechnung.

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Beschreibung

Bei der Beratung Betreuungsunterhalt mittels AliCalc – geht es konkret um die Berechnung des Kindesunterhalts unverheirateter Eltern. Als Resultat der Beratung verfügen Sie am Schluss über Ihre umfassende Berechnung des Betreuungsunterhalts.

Mit dem Betreuungsunterhalt wurde ab 1. Januar 2017 die Berechnung des Kindesunterhalts angepasst, um damit die Gleichstellung unehelicher mit ehelichen Kindern zu gewährleisten.

Mit der Beratung des Betreuungsunterhalts erhalten Sie:

  • Umfassende Informationen zum Betreuungsunterhalt und zu dessen Berechnung
  • 45 Minuten telefonische Beratung zum Betreuungsunterhalt
  • Zugriff auf AliCalc zur Berechnung des Betreuungsunterhalts
  • 30 Minuten telefonische Beratung zur Interpretation der Berechnung des Betreuungsunterhalts.

Umgehend nach dem Kauf der Beratung Betreuungsunterhalt, erhalten Sie per E-Mail:

  • die Kauf-Bestätigung
  • die Zugangsdaten für AliCalc sowie weiterführende Instruktionen sowie Terminvorschläge für die erste telefonische Beratung.

Erster Schritt

Im ersten Schritt installieren Sie AliCalc auf Ihrem Tablet oder Smartphone und melden sich mit den erhaltenen Zugangsdaten an. Dann können Sie sich einen Überblick über AliCalc verschaffen und selbständig mit der Dateneingabe beginnen. Dazu lesen Sie nach der erfolgreichen Anmeldung die Kurzanleitung, was keine Minute dauert. Legen Sie sich die aufgeführten Unterlagen zurecht und schon können Sie mit der Eingabe der nötigen Daten loslegen – einfach von oben nach unten durch die Liste arbeiten. AliCalc ist weitgehend selbsterklärend, ansonsten können Sie die Anleitung Schritt für Schritt abarbeiten. Dabei hilft Ihnen auch das Szenario Betreuung sowie nach erfolgter Berechnung die Berechnungsinterpretation.

Zweiter Schritt

Im zweiten Schritt antworten Sie bitte auf die Instruktions-E-Mail und schildern Sie kurz Ihre Situation und stellen Sie Ihre Fragen zum Betreuungsunterhalt und zur Berechnung. Zudem teilen Sie mit, welchen telefonische Beratungstermin Ihnen am besten passt. Anhand Ihrer Angaben bereitet sich der Berater auf das Gespräch vor, womit sichergestellt wird, dass Sie maximal von der Beratung profitieren können.

Dritter Schritt

Im dritten Schritt ruft Sie der Berater am vereinbarten Termin auf Ihre angegebene Telefonnummer an und Ihre vorgängig gestellten sowie weitere Fragen können im Rahmen der Beratung behandelt werden. Der Hauptfokus der Beratung liegt in der Regel auf Ihrer Berechnung. Je mehr Daten Sie bereits erfasst haben, desto mehr Zeit bleibt für die Beratung. Selbstverständlich können die Daten auch gemeinsam besprochen und eingegeben werden. Dazu ist es allerdings notwendig, dass die nötigen Unterlagen bereitliegen. Unter Umständen kommt es vor, dass für die Berechnung weitere Informationen besorgt oder abgeklärt werden müssen, bevor die Dateneingabe vervollständigt werden kann. An dieser Stelle wird schliesslich auch der zweite Beratungstermin vereinbart.

Vierter Schritt

Im vierten Schritt werden beim zweiten Beratungstermin allfällige weitere Fragen geklärt, ggf. fehlende Daten zur Berechnung erfasst und spätestens jetzt die Berechnung durchgeführt. Anschliessend wird die Berechnung auf Korrektheit und Plausibilität hin überprüft, allenfalls feinjustiert und das Ergebnis gemeinsam besprochen, damit Sie das Ganze auch umfassend verstehen. Am Ende verfügen Sie über Ihre Berechnung des Betreuungsunterhalts und wissen, wie viel Sie an Unterhalt bezahlen dürfen, resp. erhalten können. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die Berechnung eine rein rechnerische Diskussionsgrundlage zwischen den Partnern darstellt. Die Berechnung entspricht den geltenden gesetzlichen Vorgaben und ist, sofern die Daten korrekt sind, nachvollziehbar.

Wie geht es danach weiter?

Der Betreuungsunterhalt kann zwischen den Partnern festgelegt werden – bei Unstimmigkeiten kann die KESB beigezogen werden. Am besten werden alle relevanten Aspekte wie Wohnsitz des Kinds, Besuchsrecht, Betreuungsunterhalt, etc. in einer Vereinbarung festgehalten.